Verbesserte Umsetzung der Umweltsteuergesetzgebung

Amélioration de la mise en ɶuvre de la législation en matière de fiscalité environnementale

Projektdetails

  • Projektnummer:2018.2217.0
  • Status:Projekt beendet
  • Zuständige Organisationseinheit: 3600 Nordafrika
  • Ansprechpartner: Transparenzteam 
  • Partnerländer: Algerien

Zusammenfassung

  • Ziele:

    Die Umsetzung der Umweltsteuergesetzgebung ist verbessert.

  • Auftraggeber:

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit u. Entwicklung

  • Projektpartner:

    Ministère de l’Environnement et des Energies Renouvelables

  • Finanzier:

    nicht verfügbar

 

Auftragsvolumen

  • Aktuelles Projekt:4 000 000 Euro

Kombifinanzierung

  • nicht verfügbar

 

Vorgänger-Projekt

  • nicht verfügbar

Nachfolger-Projekt

  • nicht verfügbar

 

Laufzeit

  • Gesamtvorhaben:
    (inklusive aller vorangegangenen, aktuellen und nachfolgenden Projektphasen, soweit vorhanden)
    03.12.2019 - 30.01.2024
  • Aktuelles Projekt:03.12.2019 - 30.01.2024

Sonstige Beteiligte

  • nicht verfügbar

 

Weitere Informationen

  • Projekt-Webseitenicht verfügbar

 

Entwicklungspolitische Kennungen

  • Demokratische und inklusive Regierungsführung

    Signifikantes Nebenziel

CRS-Schlüssel

    41010 Umweltpolitik und -verwaltung

Evaluierung

nicht verfügbar

 

Projektbeschreibung (DE)

Ausgangssituation:
Die algerische Regierung hat 2003 das Verursacherprinzip in die Gesetzgebung aufgenommen. Das bedeutet, dass die Verursacher von Umweltverschmutzung auch die Kosten umweltrechtlicher Maßnahmen tragen. Damit legte die Regierung den Grundstein für die Umweltsteuergesetzgebung. Die 16 eingeführten Steuern betreffen beispielsweise: umweltbelastende und gefährliche Industrietätigkeiten, Industrie- und Haushaltsabfälle, Erdölprodukte, Luftverschmutzung und die Einfuhr von Reifen oder Kunststoffen.
Das Umweltsteuersystem ist jedoch noch nicht in der Lage, die Steuern auf Belastungen, die von produzierenden Unternehmen ausgehen, effizient zu berechnen und einzutreiben. Daher muss die Umsetzung der Umweltsteuergesetze optimiert und die Erhebungsquote erhöht werden.

Ziel:
Die Umsetzung der Umweltsteuergesetzgebung in Algerien ist verbessert.

Vorgehensweise:
Das Projekt führt ein wirksames System ein, um fünf Umweltsteuern einzuziehen:
- Steuer auf umweltbelastende und umweltgefährdende Aktivitäten;
- Steuer auf industriebedingte Luftverschmutzung;
- Steuer auf Industrieabwässer;
- Steuer auf die Beseitigung von Industrieabfällen und
- Steuer auf die Beseitigung von Abfällen aus Krankenhäusern und Kliniken.
Das Projekt hat eine umfassende Analyse des Umweltsteuersystems in Algerien durchgeführt und berät damit in technischen, organisatorischen und strategischen Belangen. Um den Rechtsrahmen zu verbessern, hat es technische Vorschläge erarbeitet und einen Ausschuss bestehend aus Vertreter*innen mehrerer Ministerien mitbegründet. Darüber hinaus schult es Verantwortliche, die die Steuerbemessungsgrundlagen berechnen und Umweltsteuern auf umweltbelastende Unternehmen erheben.
Das Projekt leistet außerdem technische Hilfe, um ein Umweltsteuerinformationssystem zur digitalen Vernetzung aller beteiligten Akteure umzusetzen.
Es entwickelt darüber hinaus ein neues Konzept für Verträge, die die Umweltleistungen von Unternehmen modernisieren und verbessern. Es organisiert auch Sensibilisierungsmaßnahmen, besonders für Unternehmen, um zur industriellen Umweltverschmutzung, zu bestehenden integrierten Lösungen und zu umweltfreundlichen Technologien und Verfahren zu informieren.
Das Projekt arbeitet mit der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Deloitte Tunesien zusammen.