International Regional Law and Access to Justice in Latin America (DIRAJus II)
Derecho Internacional Regional y Acceso a la Justicia en América Latina (DIRAJus II)
Project details
- Project number:2017.2003.6
- Status:Projekt beendet
- Responsible Organisational unit: 2C00 Lateinamerika, Karibik
- Contact address: Transparency team transparenz@giz.de
- Partner countries: AMERICA, Colombia, Costa Rica, Honduras, Mexico, Peru
Summary
- Objectives:
National application of interamerican standards on access to justice improves legal redress under equal conditions in selected member countries of the Organization of American States (OAS).
- Client:
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit u. Entwicklung
- Project partner:
Organisation Amerikanischer Staaten
- Financing organisation:
not available
Volume of commission
- Financial commitment for the actual implementation phase:2 928 162 Euro
Cofinancing
not available
Previous project
2012.2070.6
Regionales Völkerrecht und Zugang zu Justiz in Lateinamerika
Follow-on project
2019.2197.2
Regionales Völkerrecht und Zugang zu Justiz in Lateinamerika (DIRAJus III
Term
- Entire project:
(including all previous, current and following project implementation phases, if existing) 02.11.2012 - 31.12.2025 - Actual project implementation phase:01.06.2017 - 30.08.2020
other participants
- not available
Further information
- Project websitesnot available
Policy markers
- Gender Equality
Significant (secondary) policy objective
CRS code
15160 Human rights
Evaluation
not availableProject description (DE)
Ausgangssituation
Trotz einiger Verbesserungen weist Lateinamerika ein außerordentlich hohes Maß an sozialer Ungleichheit auf. Besonders relevant für das Vorhaben ist die damit verbundene Einschränkung von Bürger- und Menschenrechten. Denn trotz der formalen Gleichheit vor dem Gesetz erstreckt sich die Bindungs- und Schutzwirkung des nationalen Rechts tatsächlich nicht auf alle Menschen gleichermaßen. Vielmehr weist das nationale Recht und die nationale Rechtsdurchsetzung eine ausgeprägte soziale Schieflage auf. So beanspruchen allein die oberen 20 Prozent der privaten Haushalte die Justiz zu knapp 80 Prozent. Recht und Justiz versagen also bei der Gewährleistung ihrer ureigenen Aufgabe, allen Menschen in gleicher Weise die Geltendmachung ihrer individuellen oder kollektiven Rechte zu ermöglichen. Das widerspricht den Prinzipien und Standards des interamerikanischen (Menschen-)Rechts auf Zugang zu Recht und Justiz. Der darin völkerrechtlich verankerten Position des Menschen als Träger von Rechten der Freiheit und Gleichheit haben sich die nationalen Rechtssysteme bislang nur sehr zögerlich angenähert. Die mangelhafte Umsetzung der interamerikanischen Standards zum Recht auf Zugang zur Justiz im nationalen Rahmen behindert derzeit, dass alle Menschen ihre Rechte fair und gleichermaßen geltend machen können.
Ziel
Die nationale Anwendung der interamerikanischen Standards zum Recht auf Zugang zur Justiz fördert die Durchsetzung von Recht unter gleichen Bedingungen in ausgewählten Mitgliedsstaaten der Organisation der Amerikanischen Staaten (OAS).
Vorgehensweise
Das Vorhaben wendet sich an die 22 Staaten der OAS, welche die Amerikanische Menschenrechtskonvention (AKMR) ratifiziert haben. Spezifische Maßnahmen werden in fünf Schwerpunktländer umgesetzt: Costa Rica, Honduras, Kolumbien, Mexiko und Peru. Das Projektteam unterstützt dazu auf internationaler Ebene Einrichtungen wie das Sekretariat zum Zugang zu Recht und Gleichheit der OAS oder das Interamerikanische Gericht für Menschenrechte dabei, den Zugriff auf die interamerikanischen Standards für die nationale Ebene einfacher und schneller zu gestalten. Darüber hinaus berät es Justizakteuer auf nationaler Ebene wie beispielsweise Oberste Gerichte, Justizräte, Richterschulen, Anwaltskammern oder Menschenrechtsorganisationen. Sie sollen die interamerikanischen Standards zum Zugang zur Justiz in ihren Ländern besser verankern und so die gleichheitskonforme Durchsetzung von Recht gewährleisten. Dazu arbeitet das Projekt in drei Schwerpunkten:
1.Es initiiert Dialogprozesse zwischen den zuvor genannten Einrichtungen und Institutionen, um bei allen beteiligten Akteuren ein Bewusstseinsänderung herbeizuführen: weg von dem nationalen Verständnis vom Menschen als „Bittsteller" hin zu dem internationalen Verständnis vom Menschen als Träger von Rechten.
2.Es erprobt mit Einrichtungen wie Richterschulen, Universitäten oder zuständigen juristischen Fortbildungseinrichtungen die Anwendung neuer juristischer Methoden.
3.Das Projekt setzt mit seinen Partnern die neuen Methoden auf nationaler Ebene um und stößt so allmählich eine Veränderung an.
Besonders gefährdete Gruppen wie Frauen, Kinder, Indigene sowie Flüchtlinge stehen bei der Arbeit des Projektes besonders im Fokus.
Wirkung
Die Arbeit des Projektes baut auf den Wirkungen eines vorausgegangenen Vorhabens auf. In dem Vorgängerprojekt ist es gelungen, einen international und national abgestimmten interamerikanischen Referenzrahmen zum Recht auf Zugang zur Justiz zu schaffen. Es ist ein intensiver Dialog zwischen Vertretern aus der internationalen und nationalen Rechtsebene entstanden.
Auf der Internetseite des Interamerikanischen Gerichts für Menschenrechte stehen die menschenrechtlichen Standards zum Zugang zur Justiz in digitalisierter Weise zur Verfügung und werden etwa 1000 Mal pro Monat konsultiert. Das ist auch dem darauf aufbauenden Training von Justizakteuren durch das Interamerikanische Institut für Menschenrechte (IIDH) zu verdanken. Die praktische Umsetzung der erworbenen Kenntnisse durch die ausgebildeten Justizakteure führte beispielsweise in Peru dazu, dass ein der Indigenen Gruppe „Pueblo Achuar del Pastaza" nachteiliges Urteil aufgehoben wurde. In Honduras wurde von protestierenden Studenten eine nicht gerechtfertigte Untersuchungshaft abgewendet.
Zudem förderte das Projekt in Honduras und Peru justizpolitische Vorschläge, die im Einklang mit den Standards des Rechts auf Zugang zur Justiz stehen.
Ein gemeinsam mit dem Zentrum für Juristische Studien der Amerikas (CEJA) veröffentlichter Bericht in Form einer base-line Studie zur Qualität der Justiz entlang menschenrechtlicher Standards (LA-Justizbarometer) wurde mit Einrichtungen aus Europa diskutiert. Dank dieser Aktivitäten hat die internationale Staatengemeinschaft einen wesentlichen Beitrag zur Schärfung der Indikatoren für das Ziel 16 – Frieden und Gerechtigkeit – der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030 geleistet.